Vielmehr kann eine solche Ungleichbehandlung zum Schutz älterer Arbeitnehmer gerechtfertigt sein, insbesondere wenn es sich um körperlich anstrengende Arbeit handelt, wie in der Produktion. Diesbezüglich hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob ein solcher freiwilliger Zusatzurlaub erforderlich ist, um ältere Arbeitnehmer zu schützen.