Sozialgericht Berlin zu unangemessen hohen Wohnkosten in Coronazeiten

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Wohnungssuchenden eine passende Unterkunft zu finden.

Nachdem ein Familienmitglied ausgezogen war, bewohnte eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin nun eine zu teure Wohnung. Aufgrund der Corona-Pandemie fand sie jedoch keine Wohnung im angemessenen Preisrahmen. Das Jobcenter kürzte ihr daher die Leistungen. Zu Unrecht, urteilte das Sozialgericht Berlin. Das Jobcenter müsse die zu hohen Wohnkosten der Sozialhilfeempfängerin zumindest für sechs Monate lang übernehmen.
 
SG Berlin, Urteil SG Berlin S 179 AS 3426 20 ER vom 20.05.2020
Normen: § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 2 SGB 2
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